emergencycard "PLUS"
Zusatzleistungen im Mehrwerttarif
Auslandsschutz im „Rund-um-Paket“...
... für nur 10,00 EUR Aufpreis jährlich:
Infos zu ärztlicher Versorgung (deutsch/englisch sprechender Arzt), Krankenhauskostenübernahmegarantie bis zu 15.000 Euro, Arzneimittelversand, Krankenbesuch, Rückholdienst (ab der zweiten Woche auch ohne med. Notwendigkeit).
Der neue „PLUS“-Tarif!
Im Rahmen des PLUS-Tarifs nutzen Sie zusätzlich folgende Leistungen:
+ Soforthilfe
- Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung mit Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes.
- Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt/Krankenhaus.
- Benachrichtigung Angehöriger und/oder Arbeitgeber.
- Krankenhauskostenübernahmegarantie bis zu 15.000 Euro.
+ Arzneimittelversand
- Kostenübernahme gesundheitserhaltender, verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die vor Ort nicht erhältlich sind. Für die Zusendung werden die entstehenden Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll getragen.
Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Genehmigung zur Ein‐ und Ausfuhr erlangt werden kann, ein im Ausland erhältliches Ersatzpräparat (Generika) benannt werden kann oder das Arzneimittel als Suchtmittel gilt.
+ Krankenbesuch
- Müssen Sie sich länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, werden die Fahrt‐ und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zu 500 Euro je Schadenfall übernommen.
+ Krankentransport
- Müssen Sie an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, wird die Durchführung des Rücktransportes organisiert und die hierdurch entstehenden Kosten getragen. Art und Zeitpunkt des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig sein. Bei einem voraussichtlich mehr als zwei Wochen dauernden Krankenhausaufenthalt können Sie den Krankenrücktransport auch ohne medizinische Notwendigkeit beanspruchen.
- Kosten die bis zum Rücktransport entstehen, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten für Sie und die nicht erkrankten mitversicherten Familienangehörigen für höchstens drei Nächte bis zu je 75 Euro pro Person werden getragen.
- Können Sie die Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz nicht planmäßig antreten, weil ein Krankenhausaufenthalt erforderlich war, werden die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bei einer einfachen Entfernung unter 1.000 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy Class) sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50,00 Euro erstattet.
+ Mehr Uploadspeicher
- Wir erweitern Ihren Speicherplatz auf je 50 Bilder & Röntgenbilder.
Lesen Sie sie komplette Leistungsbeschreibung: